AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Dienstleistungen
§ 1 Allgemeines

  1. Unsere Allg. Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und stellen zusammen mit unseren Leistungsangeboten die Grundlage für die Nutzung unseres Büroservices dar. Sie gelten ausschließlich.
    Entgegenstehende abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, sofern wir deren Geltung nicht schriftlich zugestimmt haben. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
  2. Schriftlich mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
  3. Bezüglich unserer Informationspflichten nach der EU-DSGVO verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

§ 2 Angebote, Preise, Preisanpassungen, Vorschuss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Wir sind an keinerlei Vorgaben des Kunden zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Unser Büro organisiert die Durchführung und den Ablauf der zu erbringenden Leistungen selbst. Die Auftragnehmerin unterliegt dabei keinen Weisungen des Kunden und ist in der Gestaltung ihrer Tätigkeit frei.
  3. Unsere Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird jeweils in gesetzlicher Höhe zuzüglich in Rechnung gestellt.
  4. Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, ist die erbrachte Leistung nach Zeit abzurechnen. Unser Büro bietet dem Kunden eine Abrechnung auf Stundensatzbasis an. Die Zeitabrechnung nach Stunden erfolgt mittels Viertelstunden-Taktung, mit Auf- bzw. Abrundung auf jeweils 15, 30, 45 oder 60 Minuten. Soweit die Auftragnehmerin und der Kunde keine Preisabsprache treffen, sind die Leistungen nach den ortsüblichen und angemessenen Stundensätzen zu vergüten.
    Ist ein Paket- oder ein Pauschalpreis vereinbart, gilt dieser.
  5. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Wir sind berechtigt, vor Auftragsausführung einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde sind wir zur monatlichen Abrechnung berechtigt. Die Vergütung ist nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich widerspricht.
  3. Mit Ablauf der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung unsererseits bedarf. Der Rechnungsbetrag ist
    während des Verzugs zum jeweils geltenden Verzugszinssatz (§ 288 Absatz 2 BGB) zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlichen fälligen Forderungen einschließlich der aufgelaufenen Verzugszinsen und -kosten dazu
    berechtigt, die Erbringung noch ausstehender Leistungen von einer Vorkasse Leistung des Kunden abhängig zu machen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auch nach
    vollständigem Forderungsausgleich zukünftige Aufträge über einen in unserem Ermessen stehenden Zeitraum ausschließlich gegen Vorkasse abgewickelt werden
  5. Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks oder Eigenakzepten sind wir nicht verpflichtet; die Entgegennahme erfolgt nur erfüllungshalber. Der Kunde trägt alle Wechsel- und Diskontspesen, die sofort in bar zu zahlen sind. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückzugeben und sofortige Barzahlung zu fordern.
  6. Dem Kunden stehen nur solche Zurückbehaltungsrechte zu, die auf Gegenansprüchen aus demselben Rechtsgeschäft herrühren.
  7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden, die in einem engen synallagmati-
    schen Verhältnis zu unseren Forderungen stehen. Mit solchen Forderungen kann der Kunde ungekürzt aufrechnen.
  8. Bei Zahlungsverzug oder im Falle des Bekanntwerdens von Umständen aus denen auf eine – wenn auch nur vorübergehende – Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden und seine geringere Kreditwürdigkeit geschlossen werden kann, entfallen die ursprünglich mit dem Kunden vereinbarten bzw. dem Kunden eingeräumten Zahlungsziele.
    In einem solchen Fall sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung oder Sicherstellung aller bereits ausgeführten Aufträge und der hierüber erstellten Rechnungen zu verlangen. Ferner können wird unsere Sicherungsrechte geltend und ausstehende Lieferungen und Leistungen von der Leistung angemessener Sicherheit oder der Bezahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. Leistung oder von Vorkasse abhängig machen. Verweigert der Kunde diese, so können wir, soweit wir unsere Leistung noch nicht erbracht haben, vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte ableiten kann. Der Kunde bleibt auch im Fall einer Vertragsbeendigung zur vollständigen Bezahlung erbrachter Leistungen verpflichtet, weitergehende Ansprüche unsererseits behalten wir uns ausdrücklich vor.

§ 4 Ausführung der Aufträge

  1. Auch Aufträge, die uns der Kunde mündlich erteilt, sind bindend. Wir haben in jedem Fall einen Anspruch auf unverzügliche schriftliche Bestätigung. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn wir
    vor einer Einigung in Kenntnis des Kunden mit der Auftragsdurchführung beginnen ohne dass der Kunde widerspricht.
  2. Wir sind nicht zur Auftragsannahme verpflichtet.
  3. Der Kunde erklärt sich bereit, uns vor Auftragserteilung alle Gesetze, Normen und sonstige Vorschriften zu nennen, auf deren Basis die Leistung ausgeführt werden soll und uns vor Auftragserteilung alle Daten, Unterlagen und sonstige Informationen in schriftlich verkörperter Form kostenfrei zur Verfügung stellen, die wir bei der Erstellung des Leistungsgegenstandes berücksichtigen sollen. Der Kunde ist ebenso dazu verpflichtet, uns vor Auftragserteilung das
    geplante Einsatzgebiet der Leistung zu nennen und genau zu definieren.
  4. Änderungen und Ergänzungen unserer Leistung können grundsätzlich nur einvernehmlich vereinbart werden. Wir haben das Recht, die Arbeit an unserer Leistung bis zur Einigung einzustellen.
  5. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit setzt voraus, dass der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat.
  6. Wir sind berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten, sofern dadurch schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
  7. Ist uns eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich, sind wir von der Lieferung/Leistung befreit, solange das Leistungshindernis andauert und wir den Kunden unverzüglich schriftlich informiert haben.
    Höhere Gewalt im vorgenannten Sinne sind auch Energieman-
    gel, unverschuldete oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördliche Maßnahmen und Pandemien. Dauern diese Hindernisse mehr als vier (4) Monate an, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden werden wir nach Ablauf der Frist erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist unsere Leistungspflichten erfüllen.

§ 5 Rechte am Ergebnis, Rechte Dritter

  1. Die bei der Leistungserbringung entstehenden Ergebnisse gehen mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung in das Eigentum des Kunden über.
  2. Soweit bei unserer Leistung schutzfähige Rechte entstehen, erhält der Kunde auf dessen uns gegenüber ausdrücklich und schriftlich erklärten Wunsch mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung unwiderruflich das nicht ausschließliche, allein übertragbare, zeitlich, sachlich und örtlich unbegrenzte Recht, das Ergebnis – selbst oder durch Dritte – in unveränderter oder geänderter Form auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten. Dieses Nutzungs- und Verwertungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht, das Ergebnis – selbst oder durch Dritte – zu vervielfältigen, mittels jedweden Mediums in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten, zugänglich zu machen, öffentlich wiederzugeben, zu veröffentlichen, zu bearbeiten und/oder umzugestalten, zu vertreiben, auch mittels Leasing und Ver-
    mietung, und Dritten für alle Nutzungsarten – allein und nach freiem Ermessen – beliebige Nutzungsrechte daran einzuräumen. Mit umfasst ist u.a. auch das Recht zur Online-Nutzung in allen Kommunikationsnetzen (Internet etc.) sowie zur Nutzung in festen und mobilen Datennetzen und auf Endgeräten.
  3. Wir verzichten ausdrücklich auf das Recht, als Urheber des Ergebnisses genannt zu werden.
  4. Sofern wir den Auftrag nach Vorgaben des Kunden ausführen, steht dieser dafür ein, dass wir keine Rechte Dritter verletzen. Sofern wir in diesem Fall von einem Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, uns auf erstes Anforderung freizustellen. Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Kosten, die uns notwendigerweise
    erwachsen.

§ 6 Rücktritt, Kündigung

  1. Ein Rücktrittsrecht des Kunden wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Dienstleistungen besteht nur, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben (§ 323 Abs.
    1 BGB).
  2. Beide Parteien können die Vertragsbeziehung jederzeit sofort kündigen.
  3. Kündigt der Kunde den Vertrag, werden unsere Leistungen anteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgerechnet. Darüber hinaus ersetzt uns der Kunde diejenigen Kosten, die uns aus Anlass und zum direkten Zweck der Durchführung des gekündigten Leistungsumfangs unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt nachweislich entstanden sind
    und im Rahmen des zumutbaren nicht mehr vermeidbar waren oder sind.

§ 7 Haftung

  1. Soweit der Kunde seine Informations- und Mitwirkungspflichten verletzt, ist er verpflichtet, entsprechende Mehrkosten zu tragen. Wir haften nicht für Schäden, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder auf die Überlieferung falscher oder unvollständiger Informationen zurückzuführen sind.
  2. Für die Fälle einzelvertraglich vereinbarter Dienstleistungen übernehmen wir keine Haftung für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

§ 8 Geheimhaltung

  1. Nur ausdrücklich vom Kunden als geheimhaltungsbedürftig bezeichnete Daten, Pläne und sonstige Unterlagen sowie Informationen unterfallen einer Geheimhaltungsverpflichtung und dürfen Dritten nicht offenbart werden.
  2. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder ohne unser Verschulden allgemein bekannt wird, wenn wir uns die geheimhaltungsbedürftige Information selbständig und ohne Heranziehung von Informationen des Kunden erarbeitet haben oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift eine Offenbarung verlangt.

§ 9 Schlussbestimmung

Sollte ein Punkt der Vertragsbeziehung aus anderen Gründen als den §§ 305-310 BGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder später werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt soweit nicht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des BGH bekannt, wonach eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast
umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Das gleiche gilt für eine Lücke der Vertragsbeziehung. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was diese Parteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie
bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.